MIETVERTRAGSABWICKLUNG
Vergebührung des Mietvertrages lt.§ 33 TP 5 Gebührengesetz.
Vermittlungsprovision in Abhängigkeit zur Vertragsdauer zwischen 1 und 2 Bruttomietzinsen (Bemessungsgrundlage Gesamtmietzins ohne USt.) für Vermieter und Mieter zzgl. 20 % USt.
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